Einführung des elektronischen Rezeptes

 

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

 

wie Sie den Nachrichten entnehmen können, soll zum 02.01.2024 vom bisherigen Papierrezept auf das elektronische Rezept umgestellt werden. Die Umstellung wird auch in unserer Praxis so vollzogen. Hieraus ergeben sich auch für Sie wichtige Änderungen: 

 

 

1. Vollständige Umstellung
 

Die Umstellung erfolgt vollständig und ausschließlich. Alle Kassenrezepte werden dann elektronisch ausgestellt. 

2. Erforderlichkeit der Krankenkassenkarte

Für den gesamten Prozess wird Ihre Gesundheitskarte bei Arzt und Apotheke benötigt, gegebenenfalls benötigen Sie zudem die App Ihrer Krankenkasse in der Apotheke.

3. Rechtzeitige Vorlage der Krankenkassenkarte

Eine Ausstellung kann NUR erfolgen, wenn zuvor in diesem Quartal die gültige Gesundheitskarte des betreffenden Patienten durch uns eingelesen wurde - das heißt, eine Rezeptausstellung vorher und ein Karteneinlesen nachher ist nicht mehr möglich.

4. Keine Apothekenbindung
 

Der Abruf beziehungsweise die Ausstellung des Rezeptes kann elektronisch von jeder beliebigen Apotheke durch Gesundheitskarte oder App erfolgen, sie ist nicht apothekengebunden.   

5. Eventuell längere Wartezeiten

Durch die Umstellung ist mit größeren Wartezeiten am Anfang dieser neuen Maßnahme zu rechnen! Vermeiden Sie also, wenn möglich, Last-Minute-Bestellungen.

6. Kein Papierrezept mehr
 

Ein Ausdruck des Rezeptes ist auf alte Weise nicht mehr vorgesehen. Ein elektronischer Code zum Abruf ist jedoch im Notfall ausdruckbar

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